Es ist über ein Jahr her, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein überraschendes Urteil zur Arbeitszeiterfassung gesprochen hat und damit die deutsche Wirtschaft in Unruhe versetzte. Nun hat sich der Druck erneut erhöht, denn das Arbeitsgericht Emden urteilte, dass Arbeitgeber schon jetzt die Pflicht hätten, ein „objektives und zugängliches“ System der Arbeitszeiterfassung bereitzustellen. Dies führte zum Erfolg der Zahlungsklage eines Bauhelfers, da der Arbeitgeber seiner Darlegungs und Beweislast nicht genügen konnte. Eine entsprechende Pflicht leiten die Emdener Richter aus Artikel 31, Absatz 2, der EU-Grundrechtecharta ab. Der EuGH hingegen formulierte seinen Auftrag eindeutig an die Mitgliedsstaaten, nicht an die Wirtschaft. […]