Unsere Software entspricht den Vorgaben der GoBD.

– Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
– Vollständigkeit
– Richtigkeit
– Zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen
– Ordnung
– Unveränderbarkeit

Jedem Geschäftsvorfall (Rechnung, Gutschrift, Storno) liegt ein Beleg zugrunde.
Die Inhalte sind wie folgt:
– Eindeutige Belegnummer
– Belegaussteller / -empfänger
– Betrag bzw. Mengen- oder Wertangaben, aus denen sich der Betrag ergibt
– Hinreichende Erläuterung des Geschäftsvorfalles
– Belegdatum
– Verantwortlicher Aussteller

Quelle: Bundesamt für Finanzen > GoBD