Ausbildung im Handwerk, wichtig und notwendig
Die Ausbildungsprämie ist da und es stellt sich vermehrt die Frage, wie die korrekte Berechnung erfolgt.
Angesichts der Corona-Krise sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Mitarbeitern, die ausbilden und stark durch die Auswirkungen betroffen sind, unterstützt werden. Hierbei stellt sich die Frage: Wie muss der Vergleich zwischen der durchschnittlichen Anzahl der Ausbildungsverträge der letzten drei Jahre mit der Anzahl der für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsverträge – nach erfolgreicher Probezeit – vorgenommen werden?
Beispiel 1:
Anzahl der Ausbildungsverträge der letzten drei Jahre
2017/2018 – 2
2018/2019 – 1
2019/2020 – 1
und sich somit durchschnittlich 1,33 ergeben würde.
Diese Durchschnittszahl wird weder auf- noch abgerundet, sondern direkt mit der Anzahl der Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020/2021 verglichen.
Der Durchschnitt der letzten 3 Jahre liegt bei 1,33. Gegenübergestellt wird 1 neuer Ausbildungsvertrag 2020/2021, der Durchschnitt der letzten Jahre wird daher nicht erreicht, eine Ausbildungsprämie kann nicht beantragt werden.
Beispiel 2:
Anzahl der Ausbildungsverträge der letzten drei Jahre
2017/2018 – 1
2018/2019 – 1
2019/2020 – 1
Durchschnittliche 1 neuer abgeschlossener Ausbildungsverträge nach erfolgreicher Probezeit der letzten drei Jahre bedeutet eine Prämie von 1 x 2.000 Euro.