Handwerksbetriebe, die Waren oder Dienstleistungen über eine Internetseite anbieten, brauchen ein Impressum. Das wird den meisten Unternehmen bekannt sein. Wie so oft kommt es aber auf die Details an. Sonst kann es teuer werden.
Heutzutage ist eine eigene Internetseite eigentlich für jedes Unternehmen ein Muss, auch im Handwerk. Wichtiger Bestandteil ist dabei das Impressum, das die Pflicht zur sogenannten Anbieterkennzeichnung erfüllt. Damit soll für alle klar ersichtbar sein, wer verantwortlich für die Internetseite ist, die man sich gerade anschaut. Und wie man mit dem oder den Verantwortlichen in Kontakt treten kann. Gegebenfalls auch für eine juristische Auseinandersetzung oder einer Überprüfung der Seriosität des Anbieters der Internetseite. So der Grundgedanke. Genaueres hat der Gesetzgeber im Telemediengesetz (TMG) geregelt.