Arbeitsvertrag Mitarbeiter einstellen Arbeitsbeschaffung Personalmanagement Personal
Neue Mitarbeiter einzustellen ist für Betriebsinhaber oft mit viel Bürokratie verbunden. Doch erbringt ein Arbeitgeber die notwendigen Meldungen zur Sozialversicherung nicht oder verspätet, drohen teils hohe Strafen von bis zu 25.000 Euro. An diese Punkte sollten Sie denken.
Hier haben wir die 10 Punkte zusammengefasst zum Ausdrucken
Wenn Arbeitgeber einen neuen Mitarbeiter einstellen, sind einige Formalitäten zu beachten. Daten des künftigen Arbeitnehmers müssen eingeholt, Behörden informiert und Fristen eingehalten werden.
Zunächst gilt es jedoch zu prüfen, ob ein neuer Mitarbeiter überhaupt versicherungspflichtig ist. Entscheidend dafür ist, ob es sich bei dem Arbeitsverhältnis um eine selbstständige Tätigkeit oder um eine abhängige Beschäftigung handelt.
Zweiteres ist dann der Fall, wenn der Mitarbeiter weisungsgebunden und in die Organisation des Betriebes eingebunden ist. Das heißt, der Beschäftigte bestimmt nicht selbst über Arbeitsort und Arbeitszeit und hat keine eigene Betriebsstätte. Er trägt zudem kein Unternehmerrisiko und erhält Lohn- und Gehaltszahlungen statt Honorar oder Werkvergütung. Darüber, ob er versicherungspflichtig ist, entscheiden jedoch die tatsächlichen Verhältnisse – nicht der Arbeitsvertrag. Wer sich nicht sicher ist, kann bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren beantragen.